Gleich nach Kriegsende gewährte die evangelische Kirche vielen belasteten Nationalsozialisten Vergebung. Ihre Fürsorge galt den kriegsgefangenen Soldaten und Internierten, fast ausschließlich inhaftierte nationalsozialistische Funktionäre, Angehörige der SS, des Sicherheitsdienstes, der Gestapo sowie mutmaßliche Kriegsverbrecher. Die Kirchenleitungen reichten Gnadengesuche ein. Sie beharrten auf der Unschuldsvermutung und sprachen von „angeblichen“ oder „so genannten Kriegsverbrechern“. In Gebetswochen, Weihnachtsgottesdiensten und Unterschriftensammlungen forderten die evangelischen Kirchen die Freilassung der Internierten und Kriegsgefangenen.
Für die Überlebenden der Massenmorde und der Lager hingegen wurden keine „seelsorgerischen Handreichungen“ verschickt. Das Mitgefühl galt den Tätern, nicht den Opfern. Erst im Zusammenhang mit den Auschwitz Prozessen in den 1960er Jahren setzte ein Umdenken zum Umgang mit den NS-Tätern ein.
Die Ausstellung behandelt den kirchlichen Schutz der Täter am Beispiel von Werner Heyde, dem medizinischen Leiter der NS-"Euthanasie"-Morde, und Hans-Joachim Beyer, hoher SS-Angehöriger und Kriegsverbrecher. Gewürdigt wird mit dem Gemeindepastor von Ladelund, Johannes Meyer, eine alternative Haltung. Er bagatellisierte die NS-Verbrechen nicht, sondern bemühte sich um Versöhnung. Sein Engagement am Ort des Außenkommandos des KZ Neuengamme führte zum Aufbau der frühen Gedenkstätte Ladelund.